Immobilienbewertung

Zur Bewertung Ihrer Immobilie bieten wir Ihnen Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB sowie Marktwertschätzungen (Kurzgutachten) an.

Verkehrswertgutachten werden überall dort eingesetzt, wo eine ausführliche, nachvollziehbare, gerichtsverwertbare Verkehrswertermittlung erforderlich ist:

  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • Vermögensauseinandersetzungen bei Ehescheidungen
  • Erbauseinandersetzungen
  • Steuerliche Anlässe
  • Entscheidungen in Kapitalanlagen
  • Gegengutachten/Gutachtenüberprüfung
  • Mietstreitigkeiten
  • Zwangsversteigerungen

Eine Marktwertschätzung (Kurzgutachten) dient zur überschlägigen Wertermittlung von Standardimmobilien wie Ein- und Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen.

Eine Wertschätzung kann beauftragt werden:

  • zur eigenen Vermögensbewertung
  • zwecks Unterstützung bei Kaufverhandlungen

Ein Kurzgutachten kann nicht zur Vorlage bei Behörden oder Gerichten herangezogen werden.

Wir beraten Sie gerne ausführlich darüber, welches Gutachten für Ihren Zweck sinnvoll oder notwendig ist.