Verkehrswertgutachten
Ausführliche Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswerts (Marktwert) nach § 194 BauGB – geeignet für Behörden, Gerichte, amtliche Zwecke oder geschäftliche und finanzielle Entscheidungen.
Bei der Verkehrswertermittlung kommen die klassischen Wertermittlungsmethoden wie das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und/oder das Vergleichswertverfahren gemäß der Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) zur Anwendung.