Honorare

Nach Konkretisierung des Auftrags vereinbaren wir in der Regel ein Pauschalhonorar.
Ausgenommen sind Leistungen für Gerichte, die nach JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) abgerechnet werden.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles, unverbindliches Angebot.